Ruhrnachrichten 26.02.98

Keine Szenarien aus einem Horrorfilm, sondern bundesrepublikanische Wirklichkeit

Wenn Kinder die Abtreibung überleben

Dortmund/Münster - Dies ist keine Szene aus einem Herrorfilm. Dies hat sich auch nicht irgendwo weitab von unserer Zeit und fern jeglicher Zivilisation in einem Land zugetragen, in dem Barbaren leben. Diese Szene ist ein Schreckensbild aus un serem Land im Jahr 1998.

In Olderiburg liegt ein schwerstbehindertes Kind auf der Intensivstation des Städtischen Krankenhauses. Das Kind dürfte es eigentlich gar nicht geben. Weil behindert, sollte der Fötus in der 25. Schwangerschaftswoche abgetrieben werden. Doch der Fötus war lebensfähig und überlebte den Eingriff wie zwei schwerstbehinderto Kinder, die in Köln-Holweide und in Hannover in der 28. Schwangerschaftswoche abgetrieben werden sollten.

Ärzte fordern Verbot

Karsten Vilmar, Präsident der Bundesärztekanmer mehr aber noch und energischer Frank Ulrich Montgomery, Vorsitzender des Marburger Bundes, des Verbandes der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands, mahnen seit längerem, das Abtreibungsrecht zu ändern und Schwangerschaftsabbrüche nach der 20. Woche grundsätzlich zu verbieten.

In Dortmund stellt die Staatsanwaltschaft gegenwärtig und nach über 50 Jahren Ermittlungen zu der Frage an, ob bei Todesfällen von behinderten Kindern während der Nazi-Zeit in der Heilanstalt Aplerbeck alles mit rechte.n Dingen zugegangen ist. Arzte und Pfleger die etwas wissen könnten, leben meist nicht mehr oder können sich nicht erinnern.

Zulässig bis zuletzt

Seit den 70er Jahren sind in der Bundesrepublik - auch nach dem vor drei Jahren revidierten Abtreibungsrecht _ Abtreibungen nach der sogenannten medizinischen Indikation bis zum letzten Tag der Schwangerschaft zulässig, wenn die Gesundheit der Frau gefährdet ist. Bis zum letzten Tag bedeutet hier im wahrsten Sinne des Wortes-bis zur letzten Stunde vor der Geburt. Tatsächlich kann - so Montgomery - dabei auch ein schwer behindertes Kind unter die niedizinische Indikation fallen, wenn die Geburt des Kindes schwerwiegende Folgen für die Mutter hat. "Die Definition ist sehr schwammig", sagte Montgomery in einem Interview, das die Hauptgeschäftsfiihrung des Marburger Bundes ausdrücklich als "persönliche Meinung" ihres Vorsitzenden deklariert.

Montgomery, der Radiolege aus Hamburg, sagte noch mehr: "Manche Ärzte sind schon zu der furchtbaren Lösung gekommen, das Kind im Mutterleib abzutöten, indem sie ihm mit einer

indem sie ihm mit einer langen Nadel Kaliumlösung ins Herz spritzen. Das ist heute rechtlich zulässig" Und auch das sagt der Mediziner: "Föten wegen einer Behinderung abzutreiben, obwohl sie vom Zeitpunkt der Schwangerschaft bereits lebensfähig sind, grenzt für mich an Euthanasie. Ich will nicht, daß Ärzte zum Vollstrecker von Todesurteilen werden, die letztlich andere gefällt haben."

Das Thema „Kinder überleben ihre Abtreibung" ist in Deutschland offenbar ein Tabuthema,. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe, die Pressestelle der deutschen Ärzteschaft und etliche andere angeschriebene Vereinigungen und Gesellschaften für Lebensrecht oder Lebenshilfe verhalten sich wie die drei bekannten Affen, die nichts sehen, nichts hören und nichts sagen - und allenfalls an einen anderen Adressaten weiterernpfehlen.

"Handfeste Probleme"

Umso deutlicher wird mit seiner "persönlichen Meinung" Montgomery: "Ich habe das Gefühl, wir befinden uns bereits auf dem Weg zum qualitätsgesicherten Kind"

Ihm sind Fälle bekannt, in denen Föten schon wegen kleinerer Behinderungen wie einer Hasenscharte oder wegen des "falschen" Geschlechts abgetrieben wurden. Montgomery, der sich bereits seit einem Jahr intensiv mit den bislang ungelösten ethischen Problem rund um den Paragraphen 218 beschäftigt, weiß aus unzähligen Gesprächen, daß auch immer mehr Gynäkologen "liandfeste Probleme" mit dem rechtlich Zulässigen haben.

Wenige Ausnahmen

Ohne Wenn und Aber plädiert er: "In der Sekunde, in der das Risiko besteht, daß der Fötus lebensfähig geboren wird, sollten wir wegen einer Störung des Kindes nicht mehr abtreiben. Dieser Dieser Zeitpunkt wird um die 20. Woche gesehen." Ausnahmen sollten nach seiner Uberzeugung auf nur ganz wenige Sonderfälle beschränkt werden, wenn das Kind beispielsweise die Mutter töten würde oder wenn erst kurz vor der Geburt festgestellt wird, daß das Kind kein Gehirn hat. Über jeden dieser Ausnahmefälle sollte in einem vernünftigen Verfahren entschieden werden.

Die Größenordnung des Problems ist schwer zu recherchieren. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, der in seinen 20 Heimen über 1750 -geistig und oder körperlich behinderte Kinder und Jugendliche betreut, versichert, die zuständige Medizinalabteilung wisse nicht, ob unter den Schutzbefohlenen „Überlebende einer Abtreibung" sind. Mit einer Mauer des Schweigens, so scheint es nach wochenlangen Recherchen, soll die Dimension des Grauens undeutlich bleiben. Dabei geht es hier nicht um einige wenige traurige Einzelschicksale.

Beim Statistischen Bundesarnt wurden im vergangenen Jahr rund 200 Abbrüche nach der 23. Woche registriert. Montgomery schätzt die Zahl später Abtreibungen auf 800. Vilmar wird bei Expertendiskussionen mit der Aussage zitiert, daß 30 Prozent der nach der 20. Woche abgetriebenen Kinder den Eingriff überleben.

Indikation fiel weg

Seit den 70er Jahren gibt es bei uns die "medizinische Indikation". Bei der Reform des Abtreibungsrecht 1994 wurde die frühere "eugenische Indikation", nach der ein geschädigter Embryo bis zur22. Schwangerschaftswoche abgetrieben werden durfte, gestrichen.

Horst-Eberhard Hütt