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Stuttgarter Zeitung, 07.01.1998 Ermittlungen gegen Abtreibungs-Arzt Behinderter Fötus überlebte Schwangerschaftsabbruch und wurde nicht medizinisch behandelt OLDENBURG (dpa). Die Eltern, deren behindertes Kind eine Abtreibung in der 25. Woche überlebte, haben Strafanzeige gegen den verantwortlichen Arzt und das medizinische Personal der Städtischen Frauenklinik Oldenburg gestellt. Die Oldenburger Staatsanwaltschaft teilte mit, daraufhin sei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung eingeleitet worden. Der überlebende Fötus sei erst nach mehreren Stunden medizinisch behandelt worden. Die Staatsanwaltschaft will jetzt klären, ob der Arzt fahrlässig und kriminell gehandelt hat. Die Anwältin der Eltern fordert von den verantwortlichen Ärzten und Versicherungen Schadensersatz. Die Mutter wollte den absehbar behinderten Fötus, bei dem das Down-Syndrom (,,Mongolismus'') festgestellt worden war, noch in der 25. Woche ihrer Schwangerschaft abtreiben. Die Anwältin der Eltern erklärte dagegen, die Schwangere sei nicht über das Risiko aufgeklärt worden, daß der Fötus den Abbruch überleben könnte. Dies hat der Leiter der Frauenklinik inzwischen bestritten. In dem Oldenburger Fall soll der Junge noch immer auf der Intensivstation liegen und inzwischen siebenmal operiert worden sein. Er werde später in einem Pflegeheim versorgt und befinde sich nicht in der Obhut der Eltern, hieß es. Am Wochenende hatten Vertreter der deutschen Ärzteschaft gefordert, daß Abbrüche nur in einem Stadium erlaubt sein sollten, in dem der Fötus außerhalb des Mutterleibs noch nicht lebensfähig ist. Nach der zwanzigsten Woche sollten Abtreibungen gänzlich verboten werden, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Carsten Vilmar. Bei 30 Prozent der Abtreibungen nach der 20. Schwangerschaftswoche überlebt der Fötus nach Angaben des hannoverschen Gynäkologen Christian Albring den Eingriff. ,,Eine Abtreibung ist zu diesem Zeitpunkt eigentlich nicht mehr gut durchführbar'', sagte der Spezialist, der für die Niedersächsische Ärztekammer Fortbildungen zum Schwangerschaftsabbruch leitet. Bis zur 12. Woche sind Abtreibungen nach Ansicht Albrings ,,problemlos''. Der Gebärmutterhalskanal werde beispielsweise mit Stiften aufgedehnt, um die Geburt vorzeitig einzuleiten. Danach sei das nicht mehr möglich. Nur mit chemischen Wirkstoffen könne dann der Gebärmutterhals noch eöffnet werden. Bundesweit sind 1996 rund 140000 Föten abgetrieben worden. ,,Weit über 90 Prozent allerdings bis zur zwölften Woche'', betonte Albring. Dies bestätigt Bernd Hüneke, Professor Universitäts-Frauenklinik Eppendorf in Hamburg. Ihm zufolge werden weniger als drei Prozent der Föten nach der 14. Woche abgetrieben - dann meist wegen Schäden des zentralen Nervensystems (Fehlen des Hirns, offenem Rücken, Wasserkopf), schwerwiegenden Fehlbildungen der Harnwege oder des Herzens. Indes versuchen Spezialisten wie Hüneke, Frühgeburten bereits ab der 24. Woche oder sogar noch früher durchzubringen. Ein genetischer Defekt wie die im Oldenburger Fall vorliegende Trisomie 21 oder Down-Syndrom läßt sich nach Angaben Hünekes schon in der neunten Woche feststellen. Das bestätigte Professor Detlev Mühlenstedt, Leiter der Städtischen Frauenklinik in Oldenburg, Deutschen Presseagentur (dpa). Er führt die an seinem Krankenhaus eingetretene Situation auf das Verschulden der Mutter zurück, die die Diagnose verzögert habe. ,,Als sie das Ergebnis dann erfuhr, brach sie zusammen. Wir haben uns schließlich erbarmen lassen, uns trifft nicht die Spur eines Vorwurfes.'' Dem widerspricht die Anwältin der Eltern. Die Ärzte hätten zudem zuvor gesagt, daß das Kind den Eingriff allenfalls für kurze Zeit überleben könnte.
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